Sitzung
014. (Rat) 21-26
Gremium
Rat
Raum
Bürgerhaus Schortens, Weserstraße 1, 26419 Schortens
Datum
04.07.2023
Zeit
19:00-19:37 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1 
Ö 2 
Ö 3 
Ö 4
Genehmigung der Niederschrift vom 27.04.2023 - öffentlicher Teil
 
Ö 5
Bericht des Bürgermeisters
 
Ö 5.1 
Ö 5.2 
Ö 5.3 
Ö 5.4 
Ö 5.5 
Ö 5.6 
Ö 5.7 
Ö 6
Vorlage des Verwaltungsausschusses vom 23.05.2023
 
Ö 6.1 SV-Nr. 21//0582
Ö 7
Vorlage des "Ausschusses für Planung und Bauen" vom 07.06.2023
 
Ö 7.1 SV-Nr. 21//0192/2
Ö 8
Vorlage des "Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport" vom 22.06.2023
 
Ö 8.1 SV-Nr. 21//0616
Ö 9
Nachtrag: 27.06.2023
Vorlage des Verwaltungsausschusses vom 04.07.2023
 
Ö 9.1 SV-Nr. 21//0603
Ö 10 
Ö 11
Einwohnerfragestunde
 
Ö 11.1
Auf Anregung des Bürgers, Herrn Rensch, die Einwohnerfragestunde hinsichtlich der Bürgerfreundlichkeit wieder an den Sitzungsbeginn zu stellen, verweist RM Homfeldt auf das generelle Fragerecht der Bürger*innen zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt und begründet damit, dass es keine erneute Änderung der Einwohnerfragestunde geben wird.
 
Ö 11.2
BM Böhling erklärt auf Nachfrage des Bürgers, Herrn Retsch, zum Thema Abbindung der oberen Menkestraße, dass es hinsichtlich des Bürgerbegehrens verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Fristen gibt. Inzwischen hat die Kommunalaufsicht die Auffassung der Verwaltung bestätigt, womit die ursprüngliche Frage nach einer Wochen- oder Monatsfrist für die Unterschriftensammlung hinfällig ist. Das Bürgerbegehren ist so, wie es aktuell durchgeführt wird, rechtmäßig.
 
Ö 11.3
Herr Retsch erkundigt sich außerdem nach der grundsätzlichen Verfahrensweise für die Veröffentlichung von Entscheidungen, welche vom Verwaltungsausschuss in dessen nichtöffentlichen Sitzungen gefasst werden. BM Böhling erklärt, dass es in seiner Zuständigkeit liegt, Beschlüsse von allgemeiner Wichtigkeit zu veröffentlichen. Gelegentlich kommt es vor, dass auch andere, nichtöffentliche Beschlüsse durch Beigeordnete an die Öffentlichkeit bzw. an die Presse gelangen.
 
Ö 11.4 
Ö 11.5
Der Bürger, Herr Hepping, nimmt Bezug auf das Bürgerbegehren zur Abbindung der oberen Menkestraße. BM Böhling bejaht seine Frage, ob die Unterschriften, welche im Zeitraum vom 16.05.-20.05.2023 abgegeben wurden, Gültigkeit haben.
 
Ö 11.6