Sitzung
030. (APBU) 16-21
Gremium
Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt
Raum
Bürgerhaus Schortens, Vor der Sitzung um 16:30 Uhr findet eine Begehung des Baugebietes Diekenkamp statt.
Treffpunkt: Diekenweg.
Ab 17:30 Uhr wird die Sitzung im Bürgerhaus, Weserstraße 1, 26419 Schortens, fortgeführt
Treffpunkt: Diekenweg.
Ab 17:30 Uhr wird die Sitzung im Bürgerhaus, Weserstraße 1, 26419 Schortens, fortgeführt
Datum
23.10.2019
Zeit
16:30-20:50 Uhr
Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift vom 12.09.2019 - öffentlicher Teil
Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||
Ö 5.1 | Ein Bürger fragt nach dem Sachstand „Friesenhof“.
BM Böhling erläutert, dass es sich um ein privates Gebäude ohne Denkmaleigenschaften handele, welches sich im Sanierungsgebiet befindet. Der bisherige Pächter wird sich ab Januar 2020 im Forsthaus befinden. Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 6 | B-Plan Nr. 115 “Diekenkamp“
– Anerkennung der Abwägungsvorschläge aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und des Planentwurfes und Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0811/2 | |
Ö 7 | Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 “Accum/Edoburger Straße“
Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0576/2 | |
Ö 8 | Feststellungsbeschluss zur zehnten Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0775/3 | |
Ö 9 | Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 135 “Feldhausen“
Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0491/3 | |
Ö 10 | Feststellungsbeschluss zur elften Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//1069/1 | |
Ö 11 | Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 “Höpkenmoor“
Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0580/3 | |
Ö 12 | Haushalt 2020 - Teilhaushalt Bauen (TH21)
Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//1255 | |
Ö 13 | Lärmaktionsplan der Stadt Schortens (LAP)
Hier: Anerkennung der Abwägungen der in der öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Beschlussfassung des LAP im Rat Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//1216/1 | |
Ö 14 | Landkreis Friesland; Klimaschutzprojekt "Stadtradeln 2019"
Beschluss: Kenntnis genommen | SV-Nr. 16//1254 | |
Ö 15 | Vorstellung des Energieberichtes für 21 Liegenschaften
Beschluss: zurückgestellt | SV-Nr. 16//1259 | |
Ö 16 | Anfragen und Anregungen: | ||
Ö 16.1 | BOAR Kramer erläutert, dass der geforderte Masterplan voraussichtlich Ende des Jahres vorgestellt werden wird.
Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 16.2 | RM Ottens erkundigt sich nach dem Sachstand zum Biosphärenreservat. BOAR Kramer erläutert, dass hier eine Kontaktaufnahme mit Herrn Rahmel und Herrn Südbeck noch nicht geglückt ist. Auf schriftliche Anfragen seitens der Verwaltung ist bislang keine Reaktion zu verzeichnen.
Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 16.3 | RM Ottens gibt die Anregung auf eine Begehung des Flächenpools Wieder/ Bösselhausen. Das wird im Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Begehung soll im Frühjahr des nächsten Jahres stattfinden.
Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 16.4 | Auf Anfrage von RM Buß in einem konkreten Fall wird erläutert, dass es zwar in der Vergangenheit Usus war, private, in Bebauungsplänen festgesetzte Bäume seitens der Bauverwaltung zu beschneiden, dies aber in Zukunft nicht mehr durchgeführt werde.In der Vergangenheit wurden nicht städtische Bäume auf Kosten der Stadt gepflegt und beschnitten, da die Stadt aber hierzu weder die Berechtigung, noch die finanziellen und personellen Mittel mehr zur Verfügung habe, werde diese Praxis eingestellt.
BM Böhling erläutert, dass diese Praxis noch aus der Zeit der Baumschutzsatzung resultiere. Diese Baumschutzsatzung besteht nicht mehr. Die Eigentümer sind selber für die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht ihrer Bäume verantwortlich. Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 16.5 | Die Frage, ob die Stadt Jever sich an der Beleuchtung Richtung Moorwarfen beteiligt, wird bejaht.
Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 16.6 | Die Nachpflanzungen in der Menkestraße erfolgen mit der Umsetzung der Maßnahmen in der Menkestraße
Beschluss: Kenntnis genommen |