Sitzung
017. (BauUA) 11-16
Gremium
Bau- und Umweltausschuss
Raum
Schortens, Rathaus Heidmühle, Oldenburger Str. 29
Datum
18.06.2014
Zeit
17:00-18:10 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1 
Ö 2 
Ö 3 
Ö 4 
Ö 5
Einwohnerfragestunde
 
Ö 5.1
RM Zabel bittet für anwesende Bürger um das Wort. Nach Zustimmung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden tragen Anwohner der Oldenburger Straße vor, dass sie sich durch das laute Verkehrsaufkommen und den ihrer Meinung nach zu schnell fahrenden Autos auf der Oldenburger Straße gestört fühlen.
BM Böhling sagt zu, dass die Verwaltung das Thema zur Beratung für die nächste Fachausschusssitzung vorbereitet.
StOAR Berghof stellt dar, dass es bereits Messungen gegeben habe und auch die Polizei Kontrollen durchgeführt habe.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 6 AN-Nr: 11/0108
Ö 7
Anfragen und Anregungen:
 
Ö 7.1
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jongebloed erkundigt sich nach dem Buswartehäuschen in Middelsfähr.
Antwort der Verwaltung:
Die Glasscheiben dieser Wartehalle wurden in der Vergangenheit mehrfach zerstört. Das Einsetzen ist hier sehraufwendig (die Scheiben müssen eingekittet werden) und es ist kostenintensiv. Daher gäbe es zwei Alternativen:
Einsatz von Kunststoffscheiben evtl. mit Werbung für Schortens (Kon-takt um Marketingbereich wird aufgenommen) und eine Anfrage bei derdeutschen Mediengesellschaft starten, ob hier eine Bushaltestelle mit kommerzieller Werbung aufgestellt werden könnte.
Beide Alternativen prüft der FB 21 kurzfristig.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 7.2
Auf die Frage, warum die Hinweisschilder am Radweg in Middelsfähr abgebaut worden sind, entgegnet StOAR Berghof, dass höchstrichter-lich entschieden worden sei, dass Fahrradfahrer innerorts auch die Straße benutzen können. Wer den Radweg benutzt, darf lediglich Schrittgeschwindigkeit fahren.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 7.3
RM Köhn weist darauf hin, dass die B 210 alt, jetzt wo sie herabgestuft worden ist, wieder Oldenburger Straße heißen könne. BOAR Kramer sagte zu, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen eine entsprechende Benennung vorschlagen werde.StOAR Berghof weist darauf hin, dass die B 210 alt ab dem Kreisel in Richtung Ostiem vorerst zur Kreisstraße herabgestuft worden ist. Das Teilstück vom Ortseingang bis zum Kreisel ist zur Stadtstraße herabge-stuft.
BOAR Kramer ergänzt, dass die Plaggestraße zurzeit ebenfalls noch Kreisstraße sei. Ab Herbst sollen hier die Bauarbeiten beginnen. Die Spange wird im Anschluss Kreisstraße. In einem nächsten Schritt wer-den die B 210 alt vom Kreisel bis zum Ostiemer Berg und die Plagge-straße zur Stadtstraße herabgestuft.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 7.4
RM Ottens erkundigt sich, ob in der Menkestraße, in der jetzt Tempo 30 km/h gilt, noch ein Radweg existiert und regt an, die dafür vorgesehenen Markierungen zu entfernen, sollte das nicht mehr der Fall sein.
Antwort der Verwaltung:
Grundsätzlich darf innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit dem Rad auf der Fahrbahn gefahren werden, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Wenn die Gebotschilder Radweg (VZ 237), Gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240) oder getrennter Rad- und Gehweg (VZ 241-30) be-steht die Verpflichtung den Radweg zu benutzen. Sogenannte "andere Radwege", die erkennbar sind durch ihre bauliche Gestaltung (z. B. rote Pflasterung / andere optische Trennung) oder durch ein auf dem Boden aufgebrachtes Radfahrer-Piktogramm dürfen als Radweg genutzt werden. Der Radweg in der Menkestraße im Ortskernbereich ist optisch erkennbar und darf somit vom Radfahrverkehr genutzt werden. Gehwe-ge (VZ 239) mit dem Symbol Radfahrer frei dürfen ebenfalls vom Radfahrer genutzt werden. Hier..

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 7.5
RM Müller teilt mit, dass er Anfragen von Anwohnern der B 210 alt habe, den bestehenden Lärmschutzwall zu verringern.
BOAR Kramer erläutert, dass im nächsten Planungsausschuss am 17.07.2014 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 “Brauerwiesen“ gestellt werde. Das bestehende Baugebiet soll eine Anbindung an die B 210 alt bekommen. Hierzu muss der rechtsgültige B-Plan geändert werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Lärmgutachten erstellt. Nach Vorliegen der Ergebnisse können dann verlässliche Aussagen zur Höhe des Lärmschutzwalls getroffen werden.

Beschluss: Kenntnis genommen