Auf Anfrage des RM Schauderna erklärt BM Böhling, dass schriftliche Mitteilungen, die ausweislich an die Stadtverwaltung gerichtet sind, selbstverständlich auch dann den jeweiligen Ausschussmitgliedern zugeleitet werden müssen, wenn deren Inhalte von entsprechender Relevanz und Bedeutung für den Ausschuss sind. Dass dies bei dem Anschreiben des Herrn Janssen versehentlich unterblieben ist, bittet BM Böhling zu entschuldigen.