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Rat - 23.03.2023 - 19:00-19:23 Uhr
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Sitzung
011. (Rat) 21-26
Gremium
Rat
Raum
Bürgerhaus Schortens, Weserstraße 1, 26419 Schortens
Datum
23.03.2023
Zeit
19:00-19:23 Uhr
2 Dokumente
NÖ
Niederschrift Bürger
BM
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentlicher Teil:
Ö 1
Texte
Eröffnung der Sitzung
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
Ö 2
Texte
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
Ö 3
Texte
Feststellung der Tagesordnung - öffentlicher Teil
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
Ö 4
Texte
Genehmigung der Niederschrift vom 23. Februar 2023 - öffentlicher Teil
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
Ö 5
Einwohnerfragestunde
Ö 5.1
Auf Nachfrage von Herrn Retsch erklärt BM Böhling, dass es zu der beschlossenen Kreisumlagenerhöhung wegen der Übernahme der Kindertagesstätten noch keine abschließende Gewinn- und Verlustrechnung gibt. Laut seiner Einschätzung wird die Erhöhung jedoch keine negative Auswirkung haben.
Ö 5.2
Herr Retsch erkundigt sich bezüglich des Trägerschaftsübergangs der Kindertagesstätten zum Landkreis Friesland nach dem Stand der Gebäudefrage. Hier gibt es laut BM Böhling noch keine Einigung, jedoch deutliche Annäherungen. Er zeigt sich zuversichtlich, dass man sich bis zum 31.07.2023 einigen wird.
Ö 5.3
BM Böhling gibt auf Anfrage von Herrn Retsch zur Kenntnis, dass die Livestreams der beiden vergangenen Ratssitzungen jeweils durchschnittlich 45 zeitgleiche Zugriffe zu verzeichnen hatten.
Ö 6 Nachtrag: 14.03.2023 Nummer 1
VO
1 Dok.
Texte
Änderung der Vertretungsregelung im Verwaltungsausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
VO
Beschlussvorlage
SV-Nr. 21//0538
Beschluss:
einstimmig beschlossen
Ö 7
Texte
Wahl des Ersten Stadtrats
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
Vorlage:
SV-Nr. 21//0530
Beschluss:
einstimmig beschlossen
Ö 8
Anfragen und Anregungen:
Ö 8.1
RM Burgenger regt an, die Tradition des geselligen Gedankenaustausches bei Getränken und Snacks an der Bar des Bürgerhauses im Anschluss an künftige Ratssitzungen wieder aufleben zu lassen. Der Anregung trifft auf Zustimmung aller Anwesenden.