Sitzung
022. (Rat) 21-26
Gremium
Rat
Raum
Bürgerhaus Schortens, Weserstraße 1, 26419 Schortens
Datum
29.08.2024
Zeit
19:00-21:03 Uhr
Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung - öffentlicher Teil | ||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2024 - öffentlicher Teil | ||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||
Ö 5.1 | Bürgerhaus | ||
Ö 5.2 | Grundschulen | ||
Ö 5.3 | Feuerwehrstandorte Accum und Schortens | ||
Ö 5.4 | Radweg Sillenstede/Sengwarden | ||
Ö 5.5 | Personal | ||
Ö 6 | Vorlage des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2024 | ||
Ö 6.1 | Bewilligung überplanmäßiger Mittel für den Austausch von vier Sektionaltoren beim Baubetriebshof | ||
Ö 7 | Vorlage des Verwaltungsausschusses vom 06.08.2024 | ||
Ö 7.1 | Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) | SV-Nr. 21//1000 | |
Ö 8 | Vorlagen des Ausschusses für Planung und Bauen vom 07.08.2024 | ||
Ö 8.1 | 19. Flächennutzungsplanänderung “Erweiterung Branterei“ Hier: Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten Internetbekanntmachung gem. § 3 (2) BauGB Hier: Feststellungsbeschluss gem. § 6 BauGB | SV-Nr. 21//0967 | |
Ö 8.2 | Bebauungsplan Nr. 137 “Erweiterung Branterei“ Hier: Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten Internetbekanntmachung gem. § 3 (2) BauGB Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB | SV-Nr. 21//0970 | |
Ö 9 | Vorlagen des Verwaltungsausschusses vom 20.08.2024 | ||
Ö 9.1 | 5. Änderung der Hauptsatzung | SV-Nr. 21//1017 | |
Ö 9.2 | Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Bereich der Presse,- und Öffentlichkeitsarbeit nach EG 11 TVÖD zum nächstmöglichen Zeitpunkt (siehe Antrag der SPD-Fraktion vom 13.08.2024) | ||
Ö 10 | Anfragen und Anregungen: | ||
Ö 11 | Einwohnerfragestunde | ||
Ö 11.1 | Herr Retsch bezieht sich auf die Stellungnahme des Bürgermeisters in der Presse zum Leserbrief von Bürger Labeschautzki. | ||
Ö 11.2 | Bezüglich des Bauvorhabens eines Hotels auf dem Bürgerhausvorplatz sowie dem Baugrundstück ehemals Popken erkundigt sich Herr Retsch nach dem Sachstand und fragt, wie lange der Investor noch Zeit bekommt, um das Vorhaben zu verwirklichen. | ||
Ö 11.3 | Auf Nachfrage von Herrn Retsch zum Gebäude des Regionalen Umweltzentrums berichtet BM Böhling von guten Gesprächen zwischen dem OOWV und der Stadt bezüglich einer Übernahme und Sanierung des Gebäudes durch den OOWV. Voraussichtlich werden die notwendigen Entscheidungen auf beiden Seiten bis Ende des Jahres getroffen sein. Die Sanierung soll aller Voraussicht nach von Angang 2025 bis Ende 2026 durchgeführt werden. | ||
Ö 11.4 | BM Böhling erklärt zur Frage nach der Gebäuderuine auf dem Grundstück neben dem Ärztehaus in der Menkestraße, dass die Stadt, aufgrund unserer demokratischen Grundordnung in dem System der sozialen Marktwirtschaft, nicht gegen die reine Existenz der Bauruine vorzugehen kann. Lediglich im Rahmen der Ersatzvornahme könnte die Verwaltung tätig werden, allerdings nur, wenn von dem Gebäude eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. | ||
Ö 11.5 | Weiter nimmt Herr Retsch Bezug auf die Abgabe der Kindertagesstätten an den Landkreis und erfragt hierzu den entsprechenden Sachstand bezüglich einer neuen Vereinbarung sowie einer Plus-/Minusrechnung. | ||
Ö 11.6 | Bezüglich des Projekts Mühlensteingarten gibt BM Böhling auf Nachfrage von Herrn Retsch zur Kenntnis, dass die Tendenz dahin geht, aufgrund des hohen Eigenanteils von circa einem Drittel der Gesamtkosten, das Projekt nicht umzusetzen. Mit der abschließenden politischen Entscheidung ist in 4-6 Wochen zu rechnen. | ||
Ö 11.7 | Der Bürger, Herr Labeschautzki weist auf den ungepflegten Zustand der Schortenser Mühle hin und bittet darum, Abhilfe zu schaffen. | ||
Ö 11.8 | Bürger Hepping fragt bezüglich der übergangsweisen Verlagerung des Kulturbüros in das ehemalige Kita-Gebäude Weichelstraße, ob für die angedachte Wohnbebauung eine Änderung im B-Plan erforderlich ist. BM Böhling verneint dies, da diese Änderung bereits erfolgt ist. | ||
Ö 11.9 | Ebenfalls verneint BM Böhling die Frage, ob die Frist der Gültigkeit der Baugenehmigung von 3 Jahren zwischen Erteilung der Genehmigung und der Erstellung des Gebäudes durch die temporäre Nutzung durch das Kulturbüro unterbrochen wird. | ||
Ö 11.10 | Auf die Frage des Bürgers Hepping, ob die Gültigkeit der Baugenehmigung für die Wohnbebauung der Weichselstraße 2 entfällt, falls das Hotel auf dem Bürgerhausvorplatz nicht errichtet wird, erklärt BM Böhling, dass dies nicht der Fall ist. Beide Bauvorhaben stehen separat für sich. |