Sitzung
022. (Rat) 21-26
Gremium
Rat
Raum
Bürgerhaus Schortens, Weserstraße 1, 26419 Schortens
Datum
29.08.2024
Zeit
19:00-21:03 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1 
Ö 2 
Ö 3 
Ö 4 
Ö 5
Bericht des Bürgermeisters
 
Ö 5.1 
Ö 5.2 
Ö 5.3 
Ö 5.4 
Ö 5.5 
Ö 6
Vorlage des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2024
 
Ö 6.1 
Ö 7
Vorlage des Verwaltungsausschusses vom 06.08.2024
 
Ö 7.1 SV-Nr. 21//1000
Ö 8
Vorlagen des Ausschusses für Planung und Bauen vom 07.08.2024
 
Ö 8.1 SV-Nr. 21//0967
Ö 8.2 SV-Nr. 21//0970
Ö 9
Vorlagen des Verwaltungsausschusses vom 20.08.2024
 
Ö 9.1 SV-Nr. 21//1017
Ö 9.2 
Ö 10 
Ö 11
Einwohnerfragestunde
 
Ö 11.1 
Ö 11.2 
Ö 11.3 
Ö 11.4
BM Böhling erklärt zur Frage nach der Gebäuderuine auf dem Grundstück neben dem Ärztehaus in der Menkestraße, dass die Stadt, aufgrund unserer demokratischen Grundordnung in dem System der sozialen Marktwirtschaft, nicht gegen die reine Existenz der Bauruine vorzugehen kann. Lediglich im Rahmen der Ersatzvornahme könnte die Verwaltung tätig werden, allerdings nur, wenn von dem Gebäude eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
 
Ö 11.5 
Ö 11.6
Bezüglich des Projekts Mühlensteingarten gibt BM Böhling auf Nachfrage von Herrn Retsch zur Kenntnis, dass die Tendenz dahin geht, aufgrund des hohen Eigenanteils von circa einem Drittel der Gesamtkosten, das Projekt nicht umzusetzen. Mit der abschließenden politischen Entscheidung ist in 4-6 Wochen zu rechnen.
 
Ö 11.7
Der Bürger, Herr Labeschautzki weist auf den ungepflegten Zustand der Schortenser Mühle hin und bittet darum, Abhilfe zu schaffen.
 
Ö 11.8
Bürger Hepping fragt bezüglich der übergangsweisen Verlagerung des Kulturbüros in das ehemalige Kita-Gebäude Weichelstraße, ob für die angedachte Wohnbebauung eine Änderung im B-Plan erforderlich ist. BM Böhling verneint dies, da diese Änderung bereits erfolgt ist.
 
Ö 11.9
Ebenfalls verneint BM Böhling die Frage, ob die Frist der Gültigkeit der Baugenehmigung von 3 Jahren zwischen Erteilung der Genehmigung und der Erstellung des Gebäudes durch die temporäre Nutzung durch das Kulturbüro unterbrochen wird.
 
Ö 11.10
Auf die Frage des Bürgers Hepping, ob die Gültigkeit der Baugenehmigung für die Wohnbebauung der Weichselstraße 2 entfällt, falls das Hotel auf dem Bürgerhausvorplatz nicht errichtet wird, erklärt BM Böhling, dass dies nicht der Fall ist. Beide Bauvorhaben stehen separat für sich.