Sitzung
022. (APBU) 16-21
Gremium
Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt
Raum
Bürgerhaus Schortens, Weserstraße 1, 26419 Schortens
Datum
30.01.2019
Zeit
17:00-18:30 Uhr
Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2018 - öffentlicher Teil | ||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||
Ö 5.1 | Herr Grimpe weist auf ein Urteil des VG Osnabrück hin und bittet um Erklärung, warum dieses Urteil nicht auf den Geltungsbereich des Ballspielplatzes in Sillenstede anzuwenden ist.
BOAR Kramer erläutert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung dieses Urteiles erst geschaffen werden müssen. Dies wird zurzeit durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes in die-sem Gebiet erarbeitet. Sobald dies erfolgt ist, kann das Urteil auf Sillenstede übertragen werden. Auf Nachfrage von Herrn Grimpe wird erläutert, dass es mit vorhandenem Personal auch möglich wäre den Platz später abzuschließen. Herr Grimpe schlägt vor, dass hierfür ggf. Jemand vom Bürgerverein zur Verfügung stehe. Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 5.2 | Herr Grimpe erkundigt sich aufgrund mehrdeutiger Zeitungsberichte nach dem in der Energiezentrale verwendeten Laubanteil. Es wird erläutert, dass in dem von der Energiezentrale 100% -em Heizanteil ein Anteil von 9 Prozent Biomasse enthalten sei. Der Anteil des Laubes in der Biomasse variiert.
BOAR Kramer erläutert weiter, dass die Testreihe mit Brennversuchen mit Laubfrachten erfolgt sei und positive Ergebnisse zu verzeichnen seien. Der mit einem Filter ausgestattete Schornstein wird vom Frau-enhofer Institut als positiv erachtet. Beschluss: Kenntnis genommen | ||
Ö 6 | Innenstadtverschönerung Prioritätenliste
Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0567/3 | |
Ö 6.1 | Nachtrag: 25.01.2019
Ergänzungsvorlage - Innenstadtverschönerung Prioritätenliste Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0567/4 | |
Ö 7 | Neuaufstellung des B-Plans Nr. 147 “Sögestraße“
– Fassung Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 147 „Sögestraße“ gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss: einstimmig beschlossen | SV-Nr. 16//1013 | |
Ö 8 | B-Plan Nr. 11 “Sylter Straße“
– Anerkennung des Planvorentwurfes und Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0702/1 | |
Ö 9 | B-Plan Nr. 142 “Langeooger Straße“
– Anerkennung des Planvorentwurfes und Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0708/1 | |
Ö 10 | Außenbereichssatzung Nr. 5 “Kohltun“ – Anerkennung des Planvorentwurfes, Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss: mehrheitlich empfohlen | SV-Nr. 16//0705/2 | |
Ö 11 | Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 53 “Elsa-Brändström-Straße“, 2. Änderung
Hier: Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0677/2 | |
Ö 12 | Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 “Östlich Huntsteert“
Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0579/2 | |
Ö 13 | Widmung einer Gemeindestraße – Geschwister-Scholl-Straße – 2. Teilstück
Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0994 | |
Ö 14 | Widmung einer Gemeindestraße – JadeWeserPark (2., 3. und 4. Teilstück)
Beschluss: einstimmig empfohlen | SV-Nr. 16//0995 | |
Ö 15 | Anfragen und Anregungen: | ||
Ö 15.1 | Die Absperrungen am Schulwald sind abgängig. Der Verwaltung ist das bekannt. In diesem Zusammenhang wird ein Rückschnitt erfolgen und die Gräben werden aufgereinigt. Als Umzäunung könnte anstatt eines Holzzaunes ein Metallzaun dienen.
Beschluss: Kenntnis genommen |