Sitzung
001. (APBU) 16-21
Gremium
Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt
Raum
Bürgerhaus Schortens, Weserstraße 1, 26419 Schortens
Datum
17.11.2016
Zeit
17:00-18:05 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1 
Ö 2 
Ö 3 
Ö 4 
Ö 5 
Ö 6
Einwohnerfragestunde
 
Ö 6.1
Herr Olaf Brandes erkundigt sich nach dem Zeitplan der Sanierungsarbeiten der Bürgerbegegnungsstätte Roffhausen.
BOAR Kramer erläutert, dass die Ausschreibungen zurzeit liefen und voraussichtlich noch in diesem Jahr mit den Dachsanierungen und Außenarbeiten begonnen werden kann.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 6.2
Herr Harald Asche, wohnhaft Moorhauser Weg, bittet den Ausschuss um Mithilfe bei dem Problem der Lärmbelästigung durch die Rüttelstreifen auf der Fahrbahn der B 210. BOAR Kramer erläutert, dass das Problem der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich als zuständige Behörde schon vorgetragen worden sei. Eine von dort angestellte Verkehrslärmuntersuchung habe ergeben, dass sich die Geräuschimmissionen im Bereich der Zulässigkeit befinden.
BM Böhling sagte zu, dass die Stadt noch einmal Kontakt mit der Landesbehörde aufnehme und auf das Problem aufmerksam mache.
RM Thiesing sieht Handlungsbedarf, da es gerade in den Bereichen in denen das Überholen gestattet ist, keinen Sinn macht, die lärmerzeugenden Rüttelstreifen anzubringen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellte diesbezügliche Anfrage wurde von dort noch nicht beantwortet. Sobald die Antwort vorliegt, wird das Ergebnis bekannt gegeben.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 7 SV-Nr. 16//0035
Ö 8 SV-Nr. 16//0025
Ö 9 SV-Nr. 16//0027
Ö 10 SV-Nr. 16//0026
Ö 11 SV-Nr. 16//0034
Ö 12 SV-Nr. 16//0036
Ö 13
Anfragen und Anregungen:
 
Ö 13.1
RM Lütjens erkundigt sich, ob es Ausführungen zu der Bauprioritätenliste gäbe. Dies wird verneint. RM Lütjens wird zu einem persönlichen Gespräch in die Bauabteilung eingeladen.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 13.2
BOAR Kramer erläutert, dass der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2016 den Aufstellungsbeschluss zur Neufassung des Bebauungsplans Nr. S 3 Fasanenweg gefasst hat. Am 04.05.2016 erging der Aufstellungsbeschluss zur 6. FNP Änderung. Die Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Feuerwehr muss aus dem zurzeit rechtsgültigen FNP entfernt werden.
Die Berechnungen des Planungsbüros haben nun ergeben, dass der Bebauungsplan Nr. S 3 Fasanenweg wegen seiner Größe und der Tatsache, dass es sich um eine Innenentwicklung handelt, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB mit einer Vorprüfung des Einzelfalles ausgeführt werden kann. Es besteht Einvernehmen, dass das Verfahren auch aus Kostengründen gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden soll und der Flächennutzungsplan dann im Wege der Berichtigung anzupassen ist.

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 13.3
BOAR Kramer bietet für alle Ratsmitglieder im Hinblick auf die neu hinzugekommenen Ratsmitglieder einen Vortrag über das Baurecht an. BM Böhling weist in diesem Zusammenhang auf die Seminare des Städte- und Gemeindebundes zu diesem Thema hin.
Herr Asche meldet sich erneut zu Wort und weist abschließend darauf hin, dass die bestehenden Rüttelstreifen nicht Bestandteil des seinerzeit durchgeführten Planfeststellungsverfahrens waren.

Beschluss: Kenntnis genommen