Sitzung
BauUA/23
Gremium
Bau- und Umweltausschuss
Raum
Schortens, Sitzungssaal Rathaus Heidmühle, Oldenburger Str. 29
Datum
30.09.2004
Zeit
17:00-18:50 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1 
Ö 2 
Ö 3 
Ö 4 
Ö 5
Einwohnerfragestunde
 
Ö 5.1
Auf Anfrage eines Anwohners der Jeverschen Straße, ob die Anbringung eines Verbotsschildes für Radfahrer auf dem Gehweg an der Jeverschen Straße in Höhe der Apotheke möglich ist, teilt AL Kaminski mit, dass eine zusätzliche Beschilderung nicht erforderlich ist, da das Radfahren auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Lediglich Kindern im Alter bis 10 Jahren ist die Nutzung des Gehweges mit einem Fahrrad gestattet. Im Übrigen ist der Radweg auf der anderen Straßenseite gegenläufig benutzbar.
 
Ö 6 SV-Nr. 01/0597
Ö 7 SV-Nr. 01/0602
Ö 8 
Ö 9
Anfragen und Anregungen
 
Ö 9.1
RM Schulz fragt nach, warum auf einigen Straßen eine Straßenmarkierung mit Zahlen aufgebracht wurde. Diese Markierungen wurden im Rahmen einer Digitalisierung des Straßennetzes durch das Landesamt für Straßenwesen aufgebracht.
 
Ö 9.2
RM Schüder fragt, warum bei der Erneuerung der Markierung des Radfahrersymbols auf dem Radweg in der Menkestraße der Richtungs-pfeil vergessen wurde. Es wird mitgeteilt, dass dieses im Ortskern nachgeholt wird.
 
Ö 9.3
RM Schüder fragt nach, ob eine Wandbegrünung an öffentlichen Gebäuden (Schulen) vorgesehen ist und welche Möglichkeiten hier beste-hen. Diese Anfrage wird an den FB 10 weitergeleitet.
 
Ö 9.4
RM Müller fragt nach dem Stand der Planung für den Kirchvorplatz in Accum. FBL Otten erklärt, dass der aktuell mit der Denkmalschutzbe-hörde abgestimmte Plan für die Umgestaltung des Kirchvorplatzes zur Genehmigung bei der oberen Denkmalschutzbehörde vorliegt und ein Antrag auf Investitionsbeginn beim Amt für Agrarstruktur gestellt wurde. Konkrete Antworten dazu liegen noch nicht vor.
 
Ö 9.5
RM Minits fragt nach der Notwendigkeit von Halteverbotsschildern für PKW - ausgenommen Busse - an der Olympiastrasse und ob diese Schilder entfernt werden können. Ihm wird mitgeteilt, dass die Schilder bisher nicht entfernt wurden, da hier speziell für dort parkende Busse immer noch Bedarf besteht. Die Notwendigkeit der Beschilderung wird vom FB 12 noch einmal überprüft.
 
Ö 9.6
RM Limberg fragt nach, ob die Eichen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Diekenweg zum Erhalt festgesetzt sind. Hinweis: Die Eichen sind als nicht überbaubarer Bereich im Bebauungsplan festgelegt und zudem gilt der Pauschalschutz für Wallhecken nach § 33 NNatG.
 
Ö 9.7
Einführung von Brenntagen, Thema der HVB-Runde im Juni 2004 GD Schmitz informiert über die Auffassung zur Einführung von Brenntagen in der letzten Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten. Hier gibt es keine gemeinsame Linie zur Einführung von festenBrenntagen. Bei der Mehrzahl der Städte und Gemeinden ist das Verbrennen von Gehölzschnitt als Einzelgenehmigung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z. B. von Abstandsregeln) möglich.