Sitzung
022. (BauUA)
Gremium
Bau- und Umweltausschuss
Raum
Schortens, Rathaus Heidmühle, Oldenburger Str. 29
Datum
08.09.2010
Zeit
16:00-18:20 Uhr
Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift vom 17.08.2010 - öffentlicher Teil | ||
Ö 5 | Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für den Park am Brauerweg - Ortsbesichtigung | SV-Nr. 06//0925 | |
Ö 6 | Teilnahme am Wettbewerb "Bundeshauptstadt Biodiversität" | SV-Nr. 06//0921 | |
Ö 7 | Einwohnerfragestunde | ||
Ö 8 | Anfragen und Anregungen: | ||
Ö 8.1 | RM Buß merkt an, dass der Fußweg im Nordfrostring sehr stark verunkrautet ist. StOAR Strach erläutert, dass die Anlieger zuständig sind und sagt zu, dass der Baubetriebshof da wo die Stadt Eigentümerin ist, die Pflegearbeiten vornehmen wird. Die weiteren Anlieger werden von der Stadt aufgefordert. | ||
Ö 8.2 | RM Sutorius fragt, ob es zulässig ist Hausnummern in Buchstabenform anzubringen. BM Böhling sagt eine Überprüfung zu. Anmerkung der Verwaltung: Gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Schortens hat keine SOG-Verordnung, durch die die Gestaltung und der Anbringungsort der Hausnummer vorgeschrieben wird. Sie könnte aber erlassen werden. Demnach sind zurzeit Hausnummern in Buchstabenform oder plattdeutsch zulässig. | ||
Ö 8.3 | RM Knefelkamp fragt nach der Höhe der Hecken in Einmündungsbereichen. StAOR Strach erläutert, dass die Hecken im sog. Sichtdreieck höchstens 80 cm über Fahrbahndecke hoch sein dürfen. Bei Verstoß ergeht eine Aufforderung durch den Ordnungsbereich der Stadt Schortens. Anmerkung: In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) sind keine Sichtdreiecke einzuhalten. Die Straßen sind mit "Grundstückseinfahrten" zu vergleichen. | ||
Ö 8.4 | RM Labeschautzki regt den Aufbau eines zusätzlichen Schildes in der Oldenburger Straße an, das ausdrücklich darauf hinweist, dass der Fußweg kein Fahrradweg ist. BM Böhling weist darauf hin, dass ein solches Schild beim Bahnübergang an der Menkestraße steht. Allerdings bestehen gegen ein weiteres Schild keine Bedenken. Die Aufstellung ist daher zugesagt | ||
Ö 8.5 | RM Schneider bittet um Überprüfung der Regelung für die Radfahrer in der Bahnhofstraße während der Bauarbeiten. Derzeit sei die Nutzung des Radweges nur eingeschränkt möglich und sie regt an, dass der Fußweg auf der anderen Straßenseite provisorisch genutzt werden kann. BM Böhling sagt eine Klärung zu. | ||
Ö 8.6 | Vorsitzender Köhn fragt nach, ob an Verkehrszeichen andere Schilder wie Informationstafeln oder Werbetafeln angebracht werden dürfen. BM Böhling sagt eine Prüfung zu. Anmerkung der Verwaltung: An öffentlichen Schildern, Verkehrszeichen sind nach der StVO keine Werbeanlagen o. ä. zulässig. | ||
Ö 8.7 | RM Knefelkamp fragt nach der Regelung der Mitbenutzung von Mofas auf Radwegen. Anmerkung der Verwaltung: Motorisierte Zweiräder sind keine Fahrräder und dürfen Radwege innerhalb geschlossener Ortschaft grundsätzlich nicht benutzen. Ausnahmen von diesem Verbot werden durch Zusatzzeichen (z.B. Z 1022-11, Mofas frei) kenntlich gemacht. Auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen. |